Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichem Verbrauch abrechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
watzmann schrieb:
am 7. Februar 2012 um 17:09:19
(0)
(0)
Und dann so ein Video
Liebes t-online Team, was hat denn nun das gefällte Urteil mit einem Öllaster und der dazu gehörigen Lieferung zu
tun?? REIN GAR NICHTS.
Bei dem Urteil geht es auch nicht darum (lässt die Überschrift vermuten), dass jetzt plötzlich nach Verbrauch abgerechnet werden muss (das ist nämlich schon seit Bestehen der Heizkostenverordnung so), sondern es geht lediglich darum, dass man nicht nur die Vorauszahlungen an den Energieversorger abrechnen darf, sondern den tatsächlichen Verbrauch.
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

2,5 Milliarden Menschen haben derzeit kein Konto. zum Video
Aktien kaufen und sich dadurch Gehör verschaffen. zum Video
Größtes Gebäude Westeuropas wird 310 Meter hoch. zum Video
Ist ihm gelungen, was kluge Köpfe nicht geschafft haben? zum Video
Fabrik in Kambodscha stellt alter- nativen Brennstoff her. zum Video